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Offener Brief der DLRG Oppenheim an die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Rhein-Selz

Veröffentlicht: 13.11.2023
Autor: Andreas Lerg
Entwurf für das neuen Hallenbad der VG Rhein-Selz

Am Mittwoch, 15. November, steht in der Verbandsgemeinderatssitzung, die ab 19 Uhr im Bürgerhaus Schwabsburg stattfindet, die Entscheidung an, ob in der Verbandsgemeinde ein neues Hallenbad gebaut wird. Dazu haben wir heute einen offenen Brief an alle Mitglieder der VG-Rats geschrieben.

Lieber Mitglieder des Verbandsgemeinderates der VG Rhein-Selz.

Wir wenden uns heute einmal direkt an Sie alle. Da nicht alle E-Mail-Adresse im Ratsinfo-System zu finden waren, geht die herzliche Bitte an die Fraktionen um die Weitergabe an alle.

Am Mittwoch, dem 15. November, steht eine Entscheidung an, die nicht nur überfällig sondern vor allem wichtig für die ganze Region ist. Es gilt zu entscheiden, ob es in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz wieder ein Hallenbad geben wird. Wir möchten auf zwei Punkte im Blick auf diese Entscheidung eingehen.

1. Antrag der BL Rhein-Selz

Es steht in diesem Zusammenhang ein Antrag der Bürgerliste Rhein-Selz auf der Tagesordnung. In diesem wird gefordert, statt der Umsetzung der aktuellen Planung noch einmal eine „abgespeckte“ Variante zu diskutieren und damit mit dem ganzen Prozess beinahe wieder von vorne anzufangen. Genannt wird (laut AZ-Artikel 21. September 2023) „als Kompromiss ein Sportbad mit Lehrschwimmbecken wie in Riedlingen“.

Betrachtet man sich dieses genannte Bad in Riedlingen, dann sieht man ein Lehrschwimmbecken und ein Hauptbecken mit vier Bahnen, keinen 3-Meter-Sprungturm, kein 1-Meter-Brett und damit auch kein „tauchtiefes“ Becken. Also ein reines Schwimmbecken in dem man nur hin und her schwimmen kann. Sichtbar auf diesem Bild und den beiden Planskizzen im Anhang. (Bilder und Skizzen können wir hier aus urheberechtlichen Gründen auf der Wenbseite nicht zeigen, aber Bilder sind hier zun finden: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html)

Damit ist dieses Konzept aber als Schul-, Vereins- und Breitensportbad nutzlos. Nutzlos, weil eine Vielzahl von Dingen, die beispielsweise die Lehrpläne der Schulen oder die deutsche Prüfungsordnung für sämtliche Schwimmabzeichen vorsehen, dort schlichtweg nicht ausgebildet und geprüft werden können. In einem solchen Bad kann dann nur noch das Seepferdchen-Abzeichen absolviert werden. Schon das deutsche Schwimmabzeichen Bronze sieht einen Sprung vom 1-Meterbrett vor. Ab dem Schwimmabzeichen Silber sind bereits Sprünge vom 3-Meterturm oder ersatzweise mehrere Sprünge vom 1-Meterbrett zu absolvieren. Für sämtliche Rettungsschwimmabzeichen ist neben Sprüngen aus 3 Meter Höhe auch das Abtauchen auf mindestens 3 Meter Tiefe vorgesehen. Mit anderen Worte, in einem solchen Becken könnten wir kein Ausbildung von Rettungsschwimmern mehr betreiben und demnach auch keine Trainer, Schwimmausbilder oder Jugendleiter nachziehen.

Gleichsam sind die Lehrpläne für den Schwimmsportunterricht an den 18 Schulen, die das Hallenbad in Oppenheim früher regelmäßig nutzten, damit nicht mehr abzubilden. Und in Ergänzung dazu: Bis zu Schließung des Hallenbades in Oppenheim im März 2020 haben wir seitens der DLRG jährlich auf Anfrage der Schulen immer wieder Lehrer zu Rettungsschwimmern ausgebildet, damit diese neben dem Schwimmsportunterricht auch bei Klassenausflügen mit den Schülern in ein Schwimmbad gehen können und vor allem dürfen. Die Schwimm- und Rettungsschwimmerausbildung ist also längst kein „reines DLRG-Ding“.

Damit ein Hallenbad als Schul-, Vereins- und Breitensportbad nutzbar ist, braucht es eine Ausstattung, die wir (die DLRG und der TVO) im Januar 2021 in unserem gemeinsamen Positionspapier ausführlich beschrieben haben. Das Positionspapier finden Sie im Anhang, hier noch einmal die wesentlichen Punkte in einer kurzen Übersicht:

Hauptschwimmbecken:

1. Ein 25-Meter-Becken mit fünf (oder sechs) Bahnen und einer Tiefe von 1,5 bis 2 Metern auf den Schwimmbahnen

Begründung: Ein 25-Meter-Becken mit fünf (oder sechs) Bahnen und einer Tiefe von 1,5 bis 2 Metern auf den Schwimmbahnen ist notwendig, um den Anforderungen eines Sportbeckens zu entsprechen. Dies ermöglicht Ausbildungen nach verschiedenen Prüfungsordnungen, schulische Aktivitäten und Schwimmsport auf Wettkampfniveau. Die DLRG und der TVO haben in der Vergangenheit alle fünf Bahnen für Trainings in alters- und leistungsgemäß gestaffelten Gruppen genutzt.

2. Ein 3-Meter-Sprungturm und 1-Meterbrett mit tauchtiefem Becken

Begründung: Ein Bereich mit 1-Meter-Sprungbrett, 3-Meter-Sprungturm und einem tiefen Sprungbecken ist essentiell für alle Ausbildungen und Prüfungen, die Sprünge und Tauchübungen vorsehen. Er ist zudem wichtig für die Tauchausbildung in verschiedenen Lizenzstufen der DLRG. Darüber hinaus erhöhen Sprungbrett und -turm die Attraktivität des Bades für alle Schwimmbegeisterten. Das wird auch positiv auf die Besucherzahlen wirken.

Nichtschwimmer- und Lehrschwimmbecken:

3. Ein separates Nichtschwimmerbecken, das auch für Kinder Stehtiefe hat.

Begründung: Ein separates Nichtschwimmerbecken, das auch für Kinder Stehtiefe hat, wäre praktischer und störungsärmer als ein kombiniertes Becken mit absenkbarem Hubboden, wie es im alten Bad der Fall war. Das kombinierte Becken war unpraktisch für sportliche Schwimmer und für Schwimmkurse während des öffentlichen Badebetriebs, da es die verfügbare Wasserfläche reduzierte und bei Defekten des Hubbodens Probleme verursachte. Ein separates Nichtschwimmerbecken würde diese Probleme eliminieren und das Hauptbecken vollständig für Schwimmer verfügbar machen.

2. Weitere Verzögerung gefährdet das Projekt insgesamt

Den zweiten Punkt können wir kürzer abhandeln. Eine weitere Verzögerung der Entscheidung - ein erneutes Verschieben durch die oben beschriebene erneute Planung/Diskussion - wird das Projekt massiv gefährden. Warum? Die Zusage der Fördermittel von der Bundesregierung hat nicht ewig Bestand. Bei meinem Gespräch mit einem Vertreter des Bundesparlamentes im Sommer wurde mir deutlich signalisiert, dass die Fördermittel verfallen, wenn sie nicht erkennbar bald in Anspruch genommen werden. Sprich es braucht jetzt das Signal der Entscheidung für den Bau des Bades. Eine erneute Verschiebung einer Entscheidung gefährdet diese Förderung. Dann werden diese bislang bereitgehaltenen Mittel anderweitig vergeben. Und ohne die Förderung steht das ganze Projekt auf der Kippe. Dann wird es im Großraum Rhein-Selz kein Hallenbad mehr geben. Von den zahlreichen negativen Folgen möchte ich hier nur eine nennen: Die DLRG Oppenheim könnte ohne das Bad mangels Ausbildungsmöglichkeiten nicht existieren. Und auch andere Vereine, die das Bad nutzen, stünden vor vergleichbaren Konsequenzen.

Erlauben Sie mir eine Anmerkung zum Schluss. Seit der Schließung des Bades im März 2020 und der Bekanntgabe der endgültigen Schließung im September des gleiche Jahres haben wir rund ein Drittel unserer Mitglieder verloren. Darunter auch Aktive, die bei uns als Trainer, aber auch Wasserretter, tätig waren. Das Training im „Sommerfenster“ in Gimbsheim auf ein bis zwei Bahnen, das uns die VG dankenswerter Weise seit Sommer 2021 ermöglicht, kann eine ganzjährig nutzbare Trainingsmöglichkeit, bei der wir früher im Hallenbad der VG in Oppenheim montagabends das gesamte Bad zur Verfügung hatten, nicht annähernd ersetzen. Das Schwimmbad ist für Schwimmkurse für Kinder, für die Ausbildung von Rettungsschwimmer und für verschiedene Fachausbildungen unverzichtbar. Ohne diese Trainingsstätte gibt es die DLRG Oppenheim - gegründet 1928 - nicht mehr. Dann gibt es (von uns) keine Schwimmkurse mehr, kein Schwimmtraining mehr, keine Fachausbildung mehr, keine Wasserretter mehr, keine Strömungsretter oder Rettungstaucher mehr, keine Rettungseinsätze auf dem Rhein mehr, keine ausgebildeten Katastrophenschutzhelfer für Großschadenslagen wie Hochwasser oder die Flutkatastrophe an der Ahr mehr. Kein ehrenamtliches Engagement mehr. Wir haben seit der Hallenbadschließung im Jahr 2020 als Verein, der auch umfangreiche Jugendarbeit bietet, schon arg Federn gelassen. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass unsere Existenz am Mittwoch, dem 15. November, ebenfalls entschieden wird.

Daher appellieren wir von der DLRG alle ebenso herzlich wie dringlich an Sie, am 15. November den Bau des Hallenbades der VG Rhein-Selz zu beschließen und damit die Weichen für eine Zukunft mit Schwimmbad in der Verbandsgemeine Rhein-Selz und der ganzen Region zu stellen. Dass es für ein solches Bad eine massive Nachfrage gibt, hat auch unsere jüngste Umfrage gezeigt, deren Ergebnisse Sie ebenfalls im Anhang finden.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie mich sehr gerne an (0171-8304616) oder schicken Sie mir eine Mail (andreas@lerg.de)

Mit hoffnungsvollen Grüßen für die Mitglieder der DLRG Oppenheim

Andreas Lerg
Vorsitzender

DLRG Oppenheim e.V.

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